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HU/AU der TÜV für Ihr Fahrzeug

 

Vermeiden Sie unvorhergesehene Kosten es ist wichtig vor der HU zu checken ob alles passt und wird deutlich günstiger als wenn Ihr Wagen erst einmal aus dem Verkehr gezogen wird.

„Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in regelmäßigen Abständen auf Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit überprüft werden. Bei dieser Prüfung, der Hauptuntersuchung (HU), gerne auch als „TÜV“ bezeichnet, wird eine Funktions-, Sicht- und Wirkungsprüfung der Fahrzeuge durchgeführt:

Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens Ihres Fahrzeugs. Sie ist gemäß § 47a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit Anlage XIa StVZO in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Otto-Motor) und Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969, sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1969.“